Steuerliche Entlastung für Einstellbetriebe

Steuerliche Entlastung für Einstellbetriebe

Steuerliche Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe

Die gesamte Pferdewirtschaft in Österreich ist ein wichtiger Wirtschaft-, Sozial- und Freizeitfaktor. Auch für die Tourismuswirtschaft spielt der Pferdesektor eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Für die heimische Landwirtschaft hat Pferdehaltung, Pferdezucht und Reiterei eine sehr große Bedeutung in Österreich, und ist ein zunehmend wichtigeres Standbein für bäuerliche Familienbetriebe geworden. Um diese Betriebe zu entlasten, haben die Landwirtschaftskammer Niederösterreich, der Verband der NÖ Pferdezüchter und „Die Ländlichen Reiter und Fahrer in Niederösterreich“ eine Aktualisierung der Vorsteuerpauschale gefordert.

Aufgrund der Initiative der Landwirtschaftskammer Niederösterreich wurden gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Österreich Anfang 2024 Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen. Diese wurden im Juni 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Hier geht´s zum gesamten Artikel: Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe | Landwirtschaftskammer Niederösterreich (lko.at)

Was ändert sich

Die erhöhte Vorsteuerpauschale von 31 Euro je eingestelltem Pferd und Monat gilt ab dem 2. Quartal 2024.

Umsätze aus der Einstellpferdehaltung unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20% Umsatzsteuer. Für landwirtschaftliche und auch gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe besteht laut Pferdepauschalierungsverordnung jetzt die Möglichkeit die durchschnittliche Belastung an Vorsteuern pro eingestelltem Pferd und Monat für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu und ähnliches, abzuziehen.

Dieser Satz lag seit dem 2. Quartal 2020 bei 27 Euro pro Monat pro eingestelltem Pferd und erhöht sich auf 31 Euro.

Somit reagiert das BM für Finanzen auf die Teuerungswelle der letzten Jahre.

Laut Frau Andrea Wagner, Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Niederösterreich ist die Pferdehaltung eine große Chance für bäuerliche Familienbetriebe und soll daher auch entsprechend steuerlich entlastet werden.

Pro eingestelltem Pferd erhöht sich die Vorsteuerpauschale somit um 4 Euro. Das entspricht einer Entlastung von jährlich über 3 Millionen Euro der heimischen Pferdeeinstellbetriebe, so Andrea Wagner

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Rechtliche Grundlagen

Die Änderung der Pferdepauschalierungsverordnung wurde am 26. Juni 2024 im BGBl II Nr. 165/2024 kundgemacht und gilt rückwirkend ab 1. April 2024. Eine weitere Änderung ist neben der Erhöhung des pauschalen Vorsteuerabzugs auf 31 Euro pro Einstellpferd und Monat auch die Anhebung der Umsatzgrenze nach § 1a PferdePauschV von 400.000 Euro auf 600.000 Euro.

Quelle: www.noe.lko.at

Fotocredit: Pixabay

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